- sehr ergiebig
- einfach anzuwenden
- gebrauchsfertig
Nach dem Löten die Nähte gründlich säubern, mit einem Schwamm oder feiner Stahlwolle. Die Nähte danach mit einem Tuch trocken reiben, je sauberer die Nähte sind umso besser nehmen sie die Patina an. Nun die Patina mit einem Pinsel oder Schwamm auftragen, 15 Minuten einwirken lassen, mit klarem Wasser abspülen. Zur Endbehandlung mit Antioxidationsmittel flüssig oder als Spray nachbehandeln.
Handelsname: Zinnfiguren-Patina grau
Original Herstellernummer: 42 493.76
GHS05 Ätzwirkung
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
GHS09 Umwelt
H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
· 2.2 Kennzeichnungselemente
· Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
· Gefahrenpiktogramme
GHS05
GHS09
· Signalwort Gefahr
· Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung:
Schwefelsäure
Salpetersäure
Salzsäure
· Gefahrenhinweise
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
· Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P103 Lesen Sie sämtliche Anweisungen aufmerksam und befolgen Sie diese.
P260 Staub oder Nebel nicht einatmen.
P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz/ Gehörschutz tragen.
P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort
ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen].
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell
vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen
Vorschriften.
· Zusätzliche Angaben:
Das Produkt enthält: Meldepflichtige Ausgangsstoffe für Explosivstoffe. Bereitstellung, Verbringung, Besitz und
Verwendung gemäß Verordnung (EU) 2019/1148, Artikel 9.
· 2.3 Sonstige Gefahren
· Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
· PBT: Nicht anwendbar.
· vPvB: Nicht anwendbar.