++++ Vorerst Auslaufartikel+++++

Da die Bleibänder und auch das Randblei mehr als 0,1% Blei enthalten, und daher gemäß Artikel 33 der Reach-Verordnung unter das ChemieVerbot Gesetzt fallen, gibt es ein Absolutes Abgabeverbot an die breite Öffentlichkeit.

Es gibt erleichterte Abgabevorschriften für die Abgabe an Wiederverkäufer, berufsmäßige Verwender und öffentliche Forschungs-, Untersuchungs-und Lehranstalten. Sollten Sie unter diese Kategorie fallen wenden Sie sich an meinen Lieferanten TGK oder an Hersteller von Bleiprofilen.

 

 

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